Stage


Teilnahmebedingungen

Lieber Gast,
die Teilnahme an einer organisierten Reise bedarf rechtlicher Normen. Alle wesentlichen Elemente und Regelungen unseres Vertragsverhältnisses haben wir in diesen Teilnahmebedingungen dargestellt, die Sie deshalb sorgfältig lesen sollten. Wichtig für Sie ist auch die Rubrik „Das erwartet Sie bei Rotalis“, dort insbesondere der Abschnitt „Bin ich für diese Art von Reisen geeignet?“. Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an unseren Reisen teilnehmen.

1. Vermittlung fremder Leistungen

Vermitteln wir ausdrücklich in fremdem Namen Angebote anderer Reiseveranstalter oder Anschlussübernachtungen, Flüge, Mietwagen etc., so richten sich Zustandekommen und Inhalt des Vertrages nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners des Reisenden.

2. Datenschutz

Wir speichern Ihre Daten (Adresse; soweit mitgeteilt persönliche Daten und Email-Adresse) für Katalogversand, Pflege der laufenden Kundenbeziehung und Vertragsabwicklung. In Deutschland wohnhafte Kunden weisen wir auf ihr Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes hin. Eine kurze Mitteilung an die am Ende der Teilnahmebedingungen angegebene Adresse genügt.

3. Ausführendes Luftfahrtunternehmen

Die Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, ihre Kunden vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

4. Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt unter Verwendung unseres Anmeldevordrucks im Katalog bzw. des Internet-Formulars. Der Reisevertrag kommt erst mit Zugang unserer Bestätigung in Textform bei Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro zustande.

5. Leistungen

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus Reiseanmeldung, Buchungsbestätigung und ergänzend aus der zugrunde gelegten Ausschreibung im Katalog bzw. auf der Internetseite. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den beschriebenen Leistungen oder den Teilnahmebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Rotalis. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Die Verpflegung beginnt mit dem Abendessen am Anreisetag oder mit dem Frühstück am ersten Radeltag und endet mit dem Frühstück am letzten Reisetag. Bei Reise DA ist das Frühstück des ersten Radeltages nicht im Arrangement enthalten. Zu den Leistungen gehören auch sämtliche Beförderungen mit Pkw/Bus, Bahn und Schiff auf allen Zwischenstrecken sowie alle mit dem vorgesehenen Besuch von Sehenswürdigkeiten zusammenhängenden Kosten. Ausnahme: Eigenbesichtigungen und Beförderungen an so genannten „Aufenthaltstagen“ bzw. als optional gekennzeichnete Aktivitäten. Ist eine Flugbeförderung Teil des Reisearrangements, kann diese mit Zwischenlandungen bzw. notwendigem Umsteigen verbunden sein. Im Übrigen machen es Flugpläne bzw. Flugplatzverfügbarkeiten in Einzelfällen unvermeidlich, dass der Hinflug in die Nachmittags- bzw. Abendstunden fällt, der Rückflug jedoch bereits in die Morgen- bzw. Vormittagsstunden. Hierfür bitten wir um Verständnis. Eventuelle Ansprüche wegen unzumutbarer Leistungsabweichungen bleiben unberührt.

6. Anreise; Reise mit dem eigenen Rad

Soweit sich aus der Ausschreibung nichts anderes ergibt, erfolgt die Anreise individuell. Mit der Teilnahmebestätigung erhalten Sie die ausführlichen Rotalis-Reiseinformationen, die detaillierte Hinweise über An- und Rückreisemöglichkeiten per Bahn, eigenem Wagen oder mit dem Flugzeug enthalten. Führt ein Teilnehmer die Reise auf eigenen Wunsch mit seinem eigenen Rad durch, so kommt bezüglich Betreuung, Beförderung und Verwahrung des Rades ein eigenes Vertragsverhältnis zustande. Rotalis erhebt insoweit keine Kosten und betreut, befördert und verwahrt solche Räder wie eigene Räder. Unsere Haftung für Sachschäden aus diesem gesonderten Vertragsverhältnis wird jedoch, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf einen Betrag von € 4.100,00 beschränkt. Die Mitnahme des eigenen Rades ist bei der Reiseanmeldung mitzuteilen.

7. Zahlung des Reisepreises

Voraussetzung für die Fälligkeit jeglicher Zahlung an Rotalis ist die Übermittlung des gesetzlich vorgeschriebenen Reisepreissicherungsscheins an den Reiseteilnehmer. Bei Zugang der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises, bei Reisezielen außerhalb Europas maximal € 400, ansonsten maximal € 150 je Teilnehmer fällig. Mit dem Zugang der letzten Reiseunterlagen bei Ihnen, etwa zwei bis drei Wochen vor Reisebeginn, wird die Restpreiszahlung fällig.

8. Preisänderungen

Wir sind berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund nicht von uns zu vertretenden Umstände erhöhen oder neu entstehen: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); behördliche Gebühren und Abgaben, z.B. Hafen- oder Flughafengebühren, Einreise- und Aufenthaltsgebühren, Sicherheitsgebühren. Solche Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Der Reisepreis darf nur um die Summe der betragsmäßigen Erhöhungen der oben genannten Preisbestandteile, bezogen auf die Kosten der gebuchten Reise seit Abschluss des Reisevertrages, erhöht werden. Der Erhöhungsbetrag wird zum vereinbarten Reisepreis addiert. Wir sind verpflichtet, Ihnen auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung im Einzelnen darzustellen und zu belegen. Wir sind verpflichtet, Ihnen eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens drei Wochen vor Reisebeginn, mitzuteilen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so gelten für Sie die nachfolgend in Ziffer 10 geregelten Rechte.

9. Rücktritt vor Reisebeginn durch Rotalis / Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl unserer Reisen beträgt in der Regel bei Reisezielen außerhalb Europas 8, ansonsten 6 Personen. Wir sind bis 5 Wochen vor Reisebeginn berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die vertragliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall können Sie von uns unverzüglich die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot verlangen, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.

10. Rücktritt durch den Gast

Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so sind Sie berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Sie können stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot verlangen, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise muss unverzüglich uns oder dem buchenden Reisebüro gegenüber erklärt werden. Sie können als Reiseteilnehmer vor Reiseantritt jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall steht uns jedoch gesetzlich eine Rücktrittsentschädigung zu. Wir können statt der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung eine pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen. Wir berechnen:

Bei Reisen zu außereuropäischen Reisezielen
bei Rücktritt bis inkl. 50. Tag vor Reisebeginn 8 %, maximal € 250,00 je Person, bis inkl. 40. Tag vor Reisebeginn 10 %, ab 39. Tag vor Reisebeginn 60 %, vom 7. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag vor Reisebeginn 80 %, am Tag des Reiseantritts 90 % als pauschalierte Rücktrittsentschädigung.

Bei Reisen zu europäischen Reisezielen
bei Rücktritt bis inkl. 50. Tag vor Reisebeginn 5 % des Reisepreises, maximal € 50,00 je Person, bis inkl. 40. Tag vor Reiseantritt 10 %, ab 39. Tag vor Reisebeginn 60 %, vom 7. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag vor Reisebeginn 80 %, am Tag des Reiseantritts 90 % als pauschalierte Rücktrittsentschädigung. Die Stornoentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Teilnehmer. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen vorbehalten.

11. Umbuchungen und Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers

Umbuchungen nehmen wir bis 50 Tage vor Reiseantritt gegen eine Umbuchungsgebühr von € 30,00 pro Person entgegen, Verfügbarkeit der Leistungen vorausgesetzt. Nach diesem Zeitpunkt ist die Umbuchung nur noch durch Reiserücktritt zu den in Ziffer 10. genannten Bedingungen und nachfolgende Neuanmeldung möglich. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Vertragseintritt eines Dritten haften Sie gemeinsam mit ihm als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch seinen Eintritt entstehenden Mehrkosten. Bei einer gemeinsamen Doppelzimmer-Buchung für zwei Personen, die später in eine Einzelzimmer-Buchung für eine Person abgeändert wird, entstehen Stornogebühren aus dem anteiligen Reisepreis für eine Person. Der Reisepreis für die verbleibende Person wird entsprechend der neuen Sachlage ermittelt, ggf. kommt zum bisherigen anteiligen Reisepreis ein Einzelzimmerzuschlag hinzu. Dies gilt nicht, wenn 80% Stornogebühren anfallen.

12. Sicherheit hat Vorrang

Bitte beachten Sie unbedingt die Straßenverkehrsregeln. Insbesondere bei der Teilnahme an Aktivitäten, z.B.eingeschobenen Wanderungen, Boots- und Kanufahrten, sollten Sie Ihr persönliches Leistungsvermögen kritisch einschätzen (alternative Radrouten bzw. Beförderungsmöglichkeiten sind stets vorhanden, die Teilnahme ist also freiwillig). Ausführliche „Tipps zu Rad und Fahrweise“ finden Sie in den „Rotalis-Reiseinformationen“, die Ihnen mit der Teilnahmebestätigung zugehen.

13. Obliegenheiten bei mangelhafter Reise

Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein bei ihnen vorliegendes besonderes Interesse geboten ist. Ihr Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) für die Dauer des Mangels entfällt, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an die Rotalis-Reiseleitung oder - soweit möglich und zumutbar - an uns direkt zu richten. Die Rotalis-Reiseleiter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen uns anzuerkennen.

14. Kündigung des Reisevertrags durch Rotalis oder den Gast

Wir können jederzeit den Reisevertrag kündigen, wenn Sie als Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügen oder durch Ihr Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stören oder gefährden und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Reisevertrag kündigen. Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht und dadurch die Reise erheblich beeinträchtigt, so können Sie auch in diesem Fall den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt haben und diese Frist ohne Abhilfe verstrichen ist. Wenn Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist, bedarf es dieser Fristsetzung nicht. Die sonstigen gegenseitigen Rechte und Pflichten in den obigen Kündigungsfällen ergeben sich aus dem Reisevertragsgesetz und den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Unsere Rotalis-Reiseleiter sind zum Kündigungsausspruch in diesen Fällen bevollmächtigt.

15. Reiseabbruch

In sonstigen Fällen des Reiseabbruchs durch den Teilnehmer, z.B. aufgrund von Erkrankung, wird Rotalis sich um Rückerstattung der Ersparnis gegenüber Leistungsträgern bemühen und diese sowie sonstige ersparte Aufwendungen nach Abzug einer angemessenen Bearbeitungspauschale an den Teilnehmer erstatten.

16. Versicherungen

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäck-, Reiseunfall-. Reisehaftpflicht-, sowie Reisekrankenversicherung. Unser Partner für diese Versicherungen ist die Mondial Assistance International AG, 8304 Wallisellen, Schweiz. Informationsmaterial liegt der Teilnahmebestätigung bei.

17. Haftung von Rotalis

Unsere vertragliche Haftung für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis für den betroffenen Teilnehmer beschränkt, soweit a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) wir für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich zu machen sind. Unsere Haftung Ihnen gegenüber für Schäden aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind, wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis für den betreffenden Teilnehmer beschränkt, die Haftungsrahmensumme beträgt jedoch mindestens &eur; 4.100,00

18. Pass, Visa und Gesundheitsbestimmungen

Zur Einreise in alle in diesem Katalog angebotenen Reiseländer genügt schweizer, deutschen und österreichischen Staatsangehörigen ein Reisepass oder Personalausweis mit mindestens dreimonatiger Gültigkeit nach der beabsichtigten Wiederausreise. Ausnahmen: 1) Visumpflichtige Einreise nach Königsberg (Kaliningrad) bei der Reise "Danzig-Königsberg" (MD). 2) Für die Reisen "Südafrika" und "Neuseeland" ist ein Reisepass mit mindestens sechsmonatiger Gültigkeit nach Wiederausreise erforderlich, jedoch besteht keine Visumpflicht. 3) In Vietnam besteht Visumpflicht. Sie sollten sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen informieren; ggf. sollten Sie ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Allgemeine Informationen erhalten Sie insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

19. Veröffentlichung von Reisefotos
Mit Ihrer Reisebuchung erklären Sie sich einverstanden, dass alle während der Reise durch Rotalis-Mitarbeiter oder Mitreisende gemachten Fotos unentgeltlich für Rotalis-Werbezwecke, insbesondere den Rotalis-Katalog und die Rotalis-Webseite, verwendet werden dürfen.

20. Ausschlussfrist, Verjährung

a) Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen (Adresse siehe unten). Für die Fristwahrung ist der Zugang der entsprechenden Erklärung bei uns maßgebend. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert waren.

b) Vertragliche Ansprüche, die Körperschäden betreffen oder die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, verjähren nach zwei Jahren. Ansonsten verjähren die in Ziffer 16. a) genannten Ansprüche nach einem Jahr.

21. Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Rotalis ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar. Klageansprüche gegen Rotalis können nur an den Firmensitz gerichtet werden: Rotalis Radreisen GmbH, Hauptstraße 22, 9042 Speicher, Schweiz.

22. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung

Selbstverständlich kann der Katalog bzw. die Internetseite nur die bei Redaktionsschluss bekannten Tatsachen berücksichtigen. Druck- oder Eingabefehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen unseres Angebots bleiben daher bis Vertragsschluss vorbehalten.

Veranstalter:
Rotalis Radreisen GmbH
Hauptstrasse 22
9042 Speicher
Schweiz

Telefon +41 (0)71 344 3100
Telefax +41 (0)71 344 3102
E-Mail: info@rotalis.com
www.rotalis.com

Redaktionsschluss: 28. November 2009